Übergangsbestimmung des Reglements

Reglement über die Berufsmaturität neu ab 1.11.2021 Übergangsbestimmung

Übergangsregelung für Lernende und gelernte Berufsleute mit im Schuljahr 2020/2021 bestandener Aufnahmeprüfung und für Absolvierende des anerkannten vorbereitenden Lehrgangs (VWB). 

  • Für gelernte Berufsleute, welche das EFZ vor dem 1. November 2021 erlangt haben, gilt das bisherige Recht.
  • Für Lernende der beruflichen Grundbildung und gelernte Berufsleute mit EFZ, welche die Aufnahemprüfung in die BM 2 im Schuljahr 2020/2021 absolviert und bestanden haben, behält diese ihre Gültigkeit bis zur Aufnahme in die BM 2. 
  • Für Lernende der beruflichen Grundbildung und gelernte Berufsleute mit EFZ, welche den von der Berufsmaturitätskonferenz anerkannten vorbereitenden Lehrgang (Vorbereitungskurs für Weiterbildung VWB) im Schuljahr 2020/21 erfolgreich absolviert haben oder bis 2022/2023 erfolgreich abschliessen werden, behält dieser die Gültigkeit bis zur Aufnahme in die BM 2. 

 

Reglement über die Berufsmaturität (neu gültig ab 1. November 2021)