Aufnahmeverfahren

Prüfungsfreie Aufnahme in die BM 1 (während der Lehre)

  • Wer im Zeugnis des ersten Semesters des dritten Schuljahres der Sekundarstufe E die Promotionsbedingungen erfüllt und in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen (Französisch und Englisch) und Mathematik (doppelt gezählt) einen Notendurchschnitt von mindestens 4,7 aufweist.
  • Wer bei der Anmeldung im ersten Semesterzeugnis des Gymnasiums einer solothurnischen Mittelschule definitiv promoviert ist, wird ohne weiteres Verfahren in den Berufsmaturitätsunterricht aufgenommen. Wer provisorisch promoviert ist, absolviert die Aufnahmeprüfung.

Prüfungsfreie Aufnahme in die BM 2 (nach der Lehre)

Die prüfungsfreie Aufnahme in die Berufsmaturitätsschule nach der Lehre (BM2) im Kanton Solothurn ist erfüllt, wenn in den Zeugnissen des 3. und 4. Semesters des Vorbereitungskurses für Weiterbildungen (VWB) folgende Promotionen erfüllt sind:

  • a) Die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert 1.0 nicht übersteigt;
  • b) Der Durchschnitt der Fachnoten mindestens 4.0 beträgt.
  • Diese Regelung gilt nur noch bis Beginn der BM2 im Schuljahres 2025/26.
  • NEU: Gelernte Berufsleute mit anderem EFZ ab 1.11.2021 mit Notendurchschnitt von mindestens 5,0 (Zertifikat und Notenblatt mit der Anmeldung zusenden).

Prüfungsfächer

Deutsch, Fremdsprachen (Französisch und Englisch) und Mathematik

 

Die beiden Fremdsprachenprüfungen sind in erster Linie kompetenzorientiert konzipiert. Das heisst, dass der Fokus eher auf sprachliches Können als auf Sprachwissen gelegt wird. Hörverstehen (Audio oder Video) wird in beiden Fremdsprachenprüfungen geprüft.
(Siehe alte Prüfungen 2019. Die Audiodateien können aus urheberrechtlichen Gründen nicht publiziert werden.)

Bestehensvoraussetzungen

Die Prüfung besteht, wer in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen (ungerundeter Durchschnitt aus Französisch und Englisch) und Mathematik (doppelt gezählt) zusammen mit der Empfehlung der bisherigen Schule mindestens 16 Punkte erreicht.

Aufnahmeprüfungen bis 2021: Die Aufnahmeprüfung bleibt für das auf die Prüfung nach-folgende Schuljahr gültig.

Neu! Aufnahmeprüfungen ab 2022: Die Aufnahmeprüfungen bleiben unbegrenzt gültig.

Für Kandidatinnen und Kandidaten mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Solothurn gelten für die Aufnahme in die BM2 die Bedingungen des Wohnsitzkantons und für die Absolvierung der BM2 eine Kostengutsprache.