Aufnahmeverfahren
Anmeldeschluss für prüfungsfreie Aufnahmen in die Berufsmaturität ist der 31. Juli
Sobald der Besuch der BM1 lehrbegleitend oder BM2 nach der Berufslehre EFZ geplant ist, muss die Online-Anmeldung zur Aufnahme gemacht werden.
Dies gilt für prüfungsfreie Aufnahmen oder provisorische Aufnahmen mit EFZ-Ausweis abwarten. Anmeldeschluss für die prüfungsfreie Aufnahme ist der 31. Juli, sofern noch Platz in der Klasse vorhanden ist.
Wir weisen Sie darauf hin, dass in einzelnen Fällen je nach Konstellation und Verfügbarkeit der Plätze ein anderer Schulort zugewiesen werden kann.
Anmeldeschluss für die Nachprüfung ist der 01. Juni 2026
Die BM-Nachprüfung findet am 11. + 12. Juni 2026 nur am Standort in Solothurn statt.
Die Nachprüfung ist für Kandidaten und Kandidatinnen, welche an der BM-Aufnahmeprüfung im März nicht teilnehmen konnten. Gründe: Militär, Auslandaufenthalt, Krankheit oder Unfall während den offiziellen Prüfungsterminen mit Einreichung eines Arztzeugnisses.
Prüfungsfreie Aufnahme in die BM 1 (während der Lehre)
- Wer im Zeugnis des ersten Semesters des dritten Schuljahres der Sekundarstufe E die Promotionsbedingungen erfüllt und in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen (ungerundeter Durchschnitt aus Französisch und Englisch) und Mathematik (doppelt gezählt) einen Notendurchschnitt von mindestens 4,7 aufweist.
- Wer bei der Anmeldung im ersten Semesterzeugnis des Gymnasiums einer solothurnischen Mittelschule definitiv promoviert ist, wird ohne weiteres Verfahren in den Berufsmaturitätsunterricht aufgenommen. Wer provisorisch promoviert ist, absolviert die Aufnahmeprüfung.
Prüfungsfreie Aufnahme in die BM 2 (nach der Lehre)
Ab 01. August 2025 gelten für alle Berufsmaturitäts-Ausrichtungen die identischen Aufnahmebedingungen.
In die BM 2 wird prüfungsfrei aufgenommen, wer die folgenden Aufnahmebedingungen erfüllt:
- Gelernte Berufsleute EFZ mit einem Notendurchschnitt von mindestens 5,0 im Fähigkeitszeugnis. Eine Kopie des Fähigkeitszeugnisses und dem Notenblatt sind mit der Anmeldung einzureichen.
- Lernende Berufsleute EFZ, die direkt nach Erlangung des EFZ die BM 2 absolvieren wollen und einen Notendurchschnitt von mindestens 5,0 in den schulischen Noten (ohne Sportnoten) der ersten 5 Semester (3-jährige Lehre) beziehungsweise der ersten 7 Semester (4-jährige Lehre) aufweisen. Eine Kopie der Semesterzeugnisse sind mit der Anmeldung einzureichen.
Alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich für die Aufnahmeprüfung anmelden oder eine provisorische Anmeldung machen mit der Möglichkeit den EFZ Ausweis mit einem Notendurchschnitt von 5,0 abzuwarten. Dies gilt auch für Lernende, welche das Ausbildungsprofil von der BM1 Wirtschaft zu KV EFZ gewechselt haben.
Zustellung der EFZ-Ausweise bei prüfungsfreier Aufnahme
Die Kopie des EFZ-Ausweises inklusive Notenblatt ist dem zuständigen BM-Sekretariat mit der Anmeldung bzw. beim Erlangen des EFZ-Ausweises im Aufnahmejahr bis spätestens 5. Juli einzureichen. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Besitze des EFZ sein, ist das BM-Sekretariat davon in Kenntnis zu setzen.
Prüfungsfächer
Deutsch, Fremdsprachen (Französisch und Englisch) und Mathematik
Die beiden Fremdsprachenprüfungen sind in erster Linie kompetenzorientiert konzipiert. Das heisst, dass der Fokus eher auf sprachliches Können als auf Sprachwissen gelegt wird. Hörverstehen (Audio oder Video) wird in beiden Fremdsprachenprüfungen geprüft.
(Siehe alte Prüfungen 2019. Die Audiodateien können aus urheberrechtlichen Gründen nicht publiziert werden.)
- Prüfungseckwerte für die Aufnahmeprüfung (pdf, 158 KB)
Bestehensvoraussetzungen
Die Prüfung besteht, wer in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen (ungerundeter Durchschnitt aus Französisch und Englisch) und Mathematik (doppelt gezählt) zusammen mit der Empfehlung der bisherigen Schule (nur BM1) mindestens 16 Punkte erreicht.
BM-Aufnahmeprüfungen ab 2022: Die bestandenen Aufnahmeprüfungen bleiben unbegrenzt gültig.
Für Kandidatinnen und Kandidaten mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Solothurn gelten für die Aufnahme in die BM2 die Bedingungen des Wohnsitzkantons und für die Absolvierung der BM2 ist eine Kostengutsprache des Wohnkantons notwendig.