Aufnahmeverfahren
Anmeldeschluss für das Aufnahmeverfahren Berufsmaturität ist Montag, 24. Februar 2025
Ausnahmen sind Lernende, welche die Nachprüfung absolvieren müssen oder die notwendigen Kriterien erfüllen. Anmeldeschluss für die BM2 ist jeweils der 31. Juli. Bitte beachten Sie, dass der gewünschte Schulstandort nicht garantiert werden kann.
Prüfungsfreie Aufnahme in die BM 1 (während der Lehre)
- Wer im Zeugnis des ersten Semesters des dritten Schuljahres der Sekundarstufe E die Promotionsbedingungen erfüllt und in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen (ungerundeter Durchschnitt aus Französisch und Englisch) und Mathematik (doppelt gezählt) einen Notendurchschnitt von mindestens 4,7 aufweist.
- Wer bei der Anmeldung im ersten Semesterzeugnis des Gymnasiums einer solothurnischen Mittelschule definitiv promoviert ist, wird ohne weiteres Verfahren in den Berufsmaturitätsunterricht aufgenommen. Wer provisorisch promoviert ist, absolviert die Aufnahmeprüfung.
Prüfungsfreie Aufnahme in die BM 2 (nach der Lehre)
Es gilt das Reglement über die Berufsbildung neu ab 1.11.2021 Übergangsbestimmung
BM2 Gestaltung und Kunst Gelernte Berufsleute mit EFZ mit Notendurchschnitt von mindestens 5,0 (betrieblicher und schulischer Teil).
BM2 Gesundheit und Soziales Gelernte Berufsleute mit EFZ mit Notendurchschnitt von mindestens 5,0 (betrieblicher und schulischer Teil).
BM2 Technik Gelernte Berufsleute EFZ mit Notendurchschnitt von mindestens 5,0 (betrieblicher und schulischer Teil).
BM2 Wirtschaft und Dienstleistungen
Typ BM2 Dienstleistungen Detailhandelsfachleute EFZ und gelernte Berufsleute mit anderem EFZ mit Notendurchschnitt von mindestens 5,0 (betrieblicher und schulischer Teil).
Typ BM2 Wirtschaft: Lernende im 3. Lehrjahr der erweiterten beruflichen Grundbildung Kauffrau/Kaufmann (E-Profil), welche im Zeugnis des 5. Semesters in den Fächern Deutsch, Französisch, Wirtschaft & Gesellschaft (zählt doppelt) und Englisch (Fachnote) einen Durchschnitt von mindestens 4,8 erzielt haben.
Kaufleute EFZ E-Profil mit einer Gesamtnote im schulischen Teil mindestens von 4,7.
Gelernte Berufsleute mit anderem EFZ ab 1.11.2021 mit Notendurchschnitt von mindestens 5,0 (betrieblicher und schulischer Teil).
Zertifikat und Notenblatt sind mit der Anmeldung zusenden
Zustellung der EFZ-Ausweise bei prüfungsfreier Aufnahme
Die Kopie des EFZ-Ausweises inklusive Notenblatt ist dem zuständigen BM-Sekretariat mit der Anmeldung bzw. beim Erlangen des EFZ-Ausweises im Aufnahmejahr bis spätestens 5. Juli einzureichen. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Besitze des EFZ sein, ist das BM-Sekretariat davon in Kenntnis zu setzen.
Prüfungsfächer
Deutsch, Fremdsprachen (Französisch und Englisch) und Mathematik
- Prüfungseckwerte für die Aufnahmeprüfung (pdf, 117 KB)
Die beiden Fremdsprachenprüfungen sind in erster Linie kompetenzorientiert konzipiert. Das heisst, dass der Fokus eher auf sprachliches Können als auf Sprachwissen gelegt wird. Hörverstehen (Audio oder Video) wird in beiden Fremdsprachenprüfungen geprüft.
(Siehe alte Prüfungen 2019. Die Audiodateien können aus urheberrechtlichen Gründen nicht publiziert werden.)
Bestehensvoraussetzungen
Die Prüfung besteht, wer in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen (ungerundeter Durchschnitt aus Französisch und Englisch) und Mathematik (doppelt gezählt) zusammen mit der Empfehlung der bisherigen Schule mindestens 16 Punkte erreicht.
BM-Aufnahmeprüfungen bis 2021: Die Aufnahmeprüfung blieb für das auf die Prüfung nachfolgende Schuljahr gültig.
Neu! BM-Aufnahmeprüfungen ab 2022: Die Aufnahmeprüfungen bleiben unbegrenzt gültig.
Für Kandidatinnen und Kandidaten mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Solothurn gelten für die Aufnahme in die BM2 die Bedingungen des Wohnsitzkantons und für die Absolvierung der BM2 ist eine Kostengutsprache des Wohnkantons notwendig.